Meine Meinung:
Die Situation, die bei der Einführung des Rundfunkbeitrages 1923 für die erste deutsche Rundfunkgesellschaft, die Berliner Funk Stunde A.G., herrschte und in der es notwendig war, durch geeignete Mittel die Finanzierung sicherzustellen, hat sich enorm geändert.
Damals wurde es noch als Privileg angesehen, Rundfunk empfangen zu können und die technischen Mittel des Senders bzw. der Reichspost waren diesbezüglich begrenzt.
Heutzutage kann Jedermann neben 67 öffentlich Rechtlichen Radiosendern, den 230 Privatradiosendern, unzählichen Fernsehsendern auch weitere Echtzeitinformationen im Internet abrufen und dabei noch praktisch aus beliebig vielen Quellen aussuchen. Andersherum kann auch jeder Informationen ohne große Kosten in Echtzeit bereitstellen. Es gibt unzählige Internet-Radiostreams, die nicht durch Rundfunkbeitrag finanziert werden (z.B. laut http://www.surfmusik.de/ über 16.000 Radiosender). Eine finanzielle Unterstützung bestimmter InformationsSender ist weder notwendig noch gerecht. Das System der Finanzierung hat sich verselbständigt und dient nicht wirklich der Grundversorgung der Bevölkerung, wie es im Rundfunkstaatsvertrag behauptet wird. Die Informationsvielfalt bedarf keiner zusätzlichen Grundsicherung und die gesetzliche Regelung dazu widerspricht dem Wettbewerbsrecht.