9. Unzulässige Mehrfachzahlung

Meine Meinung:

Ungeachtet der Tatsache, dass für meine abstrakte Möglichkeit, in meiner Wohneinheit Rundfunk zu empfangen bereits ein Beitrag vom ÖRR erhoben werden möchte, soll mein Arbeitgeber zudem noch einmal für mich für meinen Arbeitsplatz zahlen. Wenn mein Arbeitgeber auch noch (Dienst-) Fahrzeuge für seine Mitarbeiter bereitstellt, soll dafür noch einmal ein Beitrag fällig werden. Käme eine Zweitwohnung und/oder eine Ferienwohnung hinzu, sollen dafür nochmal Beiträge gefordert werden.

Dies stellt eindeutig eine Ungleichbehandlung dar. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Rundfunkbeitrag für jemanden, auf den dies alles zutrifft, so ungleich hoch ist gegenüber jemandem, auf den die Verhältnisse nicht zutreffen. Was das Ganze noch mit der abstrakten Möglichkeit, Rundfunk zu empfangen zu tun hat, bleibt weiterhin schleierhaft.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie ich als Einzelperson simultan an mehreren unterschiedlichen Orten Rundfunk empfangen soll (zuhause/auf Arbeit/im Dienstfahrzeig/in der Zweitwohnung), bisher ist mir dies nicht möglich gewesen. Aber vielleicht ist diese Idee eine ebenso abstrakte Möglichkeit zu versuchen, von den ganzen produzierten Sendeminuten (wir erinnern uns an Punkt 4, erster Absatz) zumindest einen etwas größeren Anteil mitzubekommen um das Kosten/Nutzen-Verhältnis zu verbessern?!

Je weiter man sich in die Details des Rundfunbeitrages einarbeitet mit seinen „Vereinfachungen“ und „potenziellen Möglichkeiten“, desto mehr Ungerechtigkeiten und Widersprüche entdeckt man in dem System.

Die Mehrfachzahlung ist als gerechtes Finanzierungsmodell nicht geeignet.

Dirk Brundelius privat