3. Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz wird angegriffen

Meine Meinung:

Die haushaltsgebundene Beitragserhebung verletzt die im Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 1 und 3 gegebene Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Ein Haushalt mit einer Person soll demnach durch die Beitragsfestsetzung genausoviel zahlen wie eine Großfamilie, die in einer Wohnung lebt.

Haushalte mit mehreren Personen, vielen Empfangsgeräten und höherer Nutzungsdauer der Rundfunkdienste zahlen auf die effektive Nutzung pro Person viel weniger als mein 4-Personenhaushalt mit zwei Fernsehgeräten (nicht einmal ein Fernseher im Wohnzimmer) und sehr eingeschränkter Nutzung. Wie bereits in Punkt 1 angeführt, möchte ich bei meiner sehr eingeschränkten Nutzung nicht mit der Argumentation konfrontiert sehen, dass ich mehr nutzen könnte oder mein Haushalt gegenüber einem Ein-Personen-Haushalt Vorteile hat. Die Ungerechtigkeit der Finanzierung ist davon unabhängig und die Notwendigkeit zur „Vereinfachung“ der Finanzierung ist in der heutigen Zeit mit ihren technischen Möglichkeiten haltlos.

Die Meinung der Gegenseite:

Eine pauschalisierte Wohnungsabgabe sei gesetzeskonform und eine weitergehende Differenzierung nicht notwendig.

Dirk Brundelius privat