2. Das Recht auf Privatsphäre wird verletzt

Meine Meinung:

Die Meldepflicht zum Rundfunkbeitrag (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, §9) inkl. der Auskunft über private Wohnverhältnissen (wer wohnt wie in einer Wohneinheit) verletzt das Recht auf Privatsphäre, welches im Grundgesetz Artikel 2 und 13 mit beinhaltet ist.

Auch verstößt die Meldepflicht sowie die meldebehördliche Datenweitergabe an ein zentrales Register gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vom Bundesverfasungsgericht abgeleitet aus GG, Artikel 2, Absatz 1). Die gesetzlichen Regelungen des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag rechtfertigen nicht diesen Eingriff in meine Privatsphäre. Die Erhebung der Kosten zur Deckung der Aufwände könnte nach dem heutigen Stand der Technik auch unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes und der tatsächlichen Nutzung der Rundfunkdienstleistung erfolgen, wie bereits viele Anbieter zeigen.

Viele Beispiele für Video-On-Demand: http://de.wikipedia.org/wiki/Video-on-Demand .

Viele Beispiele für Musikstreaming: http://www.musikstreamingdienste.net/ .

Alle diese Anbieter schaffen es, ihre Dienstleistung, oft auch gegen Bezahlung, ohne die generelle Datenerhebung aller potenziell nutzenden Haushalte oder der persönlichen Lebensumstände anzubieten.

Die Meinung der Gegenseite:

Die Pauschalisierung bei der Erhebung sei zulässig und gesetzeskonform.

Dirk Brundelius privat