1. Das Recht auf freie Meinungsbildung / Weltanschauung wird verletzt

Meine Meinung:

Im Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 1 wird das Recht auf freie Meinungsbildung gegeben, welches durch Artikel 2, Absatz 1 noch um das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit ergänzt wird.

Zu diesen Rechten zählt auch die Wahl oder auch Nicht-Wahl der Informationsquellen und die Art und Menge der gewünschten Informationen. Diese Grundrechte werden durch den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag/Rundfunkbeitragsstaatsvertrag/Rundfunkstaatsvertrag verletzt, der eine gezielte überflüssige Informationsbereitstellung und die Wahrnehmung dieser Informationen durch mich annimmt und voraussetzt (siehe auch mein Punkt 4 unten).

Ergänzend sehe ich zusätzlich das Grundrecht der Religionsfreiheit in § 4, Satz 1 GG verletzt, denn Personen, die aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen den Rundfunkempfang der Öffentlich Rechtlichen oder anderer Sender ablehnen, werden gezwungen, die Möglichkeit des Rundfunkempfangs zu finanzieren. Ich kann Ihnen versichern, dass mein Gewissen und meine Weltanschauung es mir verbieten, bestimmte Sendungen wahrzunehmen und nur ein kleiner Teil des Angebotes demnach für mich in Frage kommt. Es widerstrebt meinem weltanschaulichen Bekenntnis, die restlichen Angebote (die vielleicht für andere Menschen von Interesse sind, meiner Weltanschauung nach grundsätzlich nicht in den Rundfunk gehören) mitzufinanzieren (siehe auch Punkt 4).

Ich möchte große Teile wie zum Beispiel Fußballänderspiele, DailySoaps oder eigens von den öffentlich rechtlichen Sendern produzierte oder in Auftrag gegebene Spielfilme nicht ansehen, weil sie für mich und meine Familie Zeitverschwendung darstellen und unser Familienleben beeinträchtigen würden. Die Nutzung von derart finanzierten Massenmedien stellt für mich keine Alternative für freie, selbst gewählte Informationsquellen dar und ich möchte auch meine Kinder als kritische, weltoffene Personen erziehen, die nicht in erster Linie durch öffentlich rechtliche Sendungen beeinflusst werden sollen. Wenn ich mich für eine Fernsehsendung entscheide, dann wähle ich meistens aus einem der vielen Privatsendern oder auch ausländische Sender aus. Durch die zwanghafte Förderung und Bevormundung der Medienwahl (wer etwas bezahlt, wird moralisch dazu gedrängt, es auch zu nutzen) verletzt der Beitrag konkret mein im Grundgesetz verankertes Recht auf Selbstbestimmung.

Die Meinung der Gegenseite:

Zu den Glaubens- und Gewissensgründen in meiner Argumentation wird nicht eingegangen, sondern nur auf die Enscheidung des Bayerischen Verfasungsgerichtshof in Bezug auf Gleichheit und Rundfunksempfangsfreiheit. Der potenzielle Mehrwert des Öffentlich rechtlichen Rundfunks wird als gegeben angenommen.

Siehe http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.-Entscheidung.htm

Dirk Brundelius privat