Allgemeine Infos und Quellenangaben unter Rundfunkbeitrag
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Montag, 04.01.2016
Ich lege Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid ein. Natürlich per Einschreiben mit Rückschein.
Samstag, 05.12.2015
Ich erhalte einen Festsetzungsbescheid vom 01.12.2015 inkl. Mahngebühr. Angeblich soll das ein vollstreckbarer Titel sein. Naja, ob das stimmt?! Jedenfalls endlich mit Widerspruchsbelehrung! Danach hatte ich doch eigentlich schon früher gefragt. Allerdings ohne Mahngebühr.
Jetzt habe ich einen Monat Zeit zu widersprechen.
Mittwoch, 11.11.2015
Auf meine Anfrage zu einem ordentlichen Beitragsbescheid inkl. Widerrufsbelehrung, die ich vor dreieinhalb Monaten per Webformular gestellt hatte, erhalte ich erst heute eine briefliche Antwort.
Beigefügt ist eine Auflistung der ausstehenden Beträge noch ohne Mahngebühr. Keine Rechtsgrundlagen, keine Widerspruchsbelehrung.
Ich warte ab, bis ein Schreiben mit Widerrufsbelehrung kommt, denn ich möchte ja widersprechen.
Mittwoch, 29.07.2015
Ich schreibe über das Webformular den BeitragsService an und bitte um einen ordentlichen Beitragsbescheid mit Widerspruchsbelehrung.
Montag 11.05.2015
Mit Schreiben vom 05.05.2015 wünscht sich der SWR die Begleichung der bisher nach seiner Meinung nach ausstehenden Summe von 430,08 EUR. Ich zahle den Streitwert von 123,88 EUR und warte auf den nächsten Beitragsbescheid, damit ich diesmal mit weniger Argumenten gezielt Prüfungen des Rundfunkauftrages und die angeblichen Kontrollgremien eingehen kann.
Ebenso mit einem Schreiben vom 05.05.2015 beantragt der SWR einen Kostenausgleichsantrag und führt 20 EUR auf.
Mit einem Schreiben vom 06.05.2015 kündigt mir das Verwaltungsgericht an, „einen Band Akten an den Beklagten“ zurückzugeben. Das Schreiben enthält keine Anlagen.
Freitag, 06.03.2015
Das Urteil geht mir zu.
Wie erwartet kein Eingehen auf meine persönliche Argumentation zu den Kosten und der Rechtfertigung des Angebots des ÖRR. Nur Floskeln.
Dienstag, 03.03.2015
der Termin meiner mündlichen Anhörung beim Verwaltungsgericht, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 5, 1. Stock,
Verwaltungsgericht Dienstgebäude,
Augustenstraße 5,
70178 Stuttgart
Ich werde kurz informiert über die bereits bekannten Verfahrensweisen am Verwaltungsgericht, die bereits existierenden Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte und die Berufungsmöglichkeit (wer schon mal dabei war, weiß Bescheid). Dann bespricht die Richterin, dass auf die Mahnkosten in Fällen von Klagen wie meiner (weil ich mal einen Beitragsbescheid telefonisch angefragt hatte) verzichtet werden könne, worauf die Anwältin der Beklagten zustimmt.
Anschließend bekomme ich Gelegenheit meinen vorbereiteten Vortrag, den ich für Beklagte und Gericht natürlich ebenfalls ausgedruckt habe, vorzulesen.
Im Grunde verweise ich nochmal auf meine Haupt-Kritikpunkte:
- Mehrwert gegenüber anderen Medienanbietern?
- Kosten gegenüber anderen Medienanbietern?
- Widerspruch hoheitliche Gewalt – Staatsferne?
- Rechtfertigung meiner Rechteeinschränkungen?
Die Richterin nimmt meinen Vortrag zur Kentnis, erklärt , dass keine neuen Anhaltspunkte hinzugekommen wären und bestätigt, dass meine Beantragungen auf Prüfungen in der Urteilsbegründung berücksichtigt sind. Ich zweifle stark an dieser Aussage.
Freitag, 06.02.2015
Mal wieder eine Zahlungsaufforderung des BeitragsService mit der aktuellen Forderungs-Wunschsumme.
Dienstag, 03.02.2015
ich besuche zwei mündliche Anhörungen anderer Kläger im Verwaltungsgericht. Sie werden innerhalb von je 5 Minuten abgehandelt und das ergehende Urteil wird sich auf zwei Sitzungen der Kammer im Herbst 2014 berufen, welche den beiden Urteile des VVG Rheinland-Pfalz und Bayern in deren Auffassung folgen. Eine Berufung wird zulässig sein, aber natürlich Zeit und Geld kosten. Insgesamt also wenig Aussicht auf Erfolg, Recht zu bekommen, aber man kann wenigstens sagen, dass man es versucht hat.
Es wird interessant werden, wie die Urteilsbegründungen auf die individuellen Klagepunkte eingehen werden.
Donnerstag, 27.11.2014
Über das Verwaltungsgericht Stuttgart geht mir der Klageabweisungsantrag des Südwestrundfunk zu.
Klageabweisungsantrag des Südwestrundfunks
Interessanterweise steht handschriftlich auf dem Abweisungsantrag: 53/67
Montag, 27.10.2014
Ich erhalte die Eingangsbestätigung meiner Klage
Montag, 20.10.2014
Ich reiche meine Klage gegen den Südwestrundfunk ein.
Klage gegen Widerspruchsbescheid
Dienstag, 24.09.2014
Erhalt des Widerspruchsbescheid des Beitragsservice vom 10.09.2014 (Poststempel 23.09.2014)
Jetzt gehts los!
Mittwoch, 29.01.2014
Ich lege Widerspruch ein, den ich fristgerecht am 29.01.2014 absende (mit Rückschein).
Dienstag, 14.01.2014
Ich erhalte die schriftliche Mitteilung des SWR vom 13.01.2014, dass mein Schreiben (Widerspruch vom 30.12.2013) an den
Beitragsservice in Köln weitergeleitet wurde.
Freitag, 03.01.2014
Ich erhalte den zweiten Beitragsbescheid für Q4/2013.
Montag, 23.12.2013
Ich lege Widerspruch ein, den ich fristgerecht am 30.12.2013 absende (mit Rückschein, bestätigt für den Empfang am 03.01.2014).
Sonntag, 01.12.2013
Ich erhalte den ersten Beitragsbescheid für Q3/2013 Anfang Dezember, in dem zwei Beiträge plus eine Mahgebühr gefordert werden.
Oktober 2013:
Ich rufe beim BeitragsService und beim Südwestrundfunk an und fordere einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Mir wird mitgeteilt, dass dies nicht vorab möglich ist.
Freitag, 04.10.2013:
ich erhalte eine Zahlungserinnerung
Donnerstag, 15.08.2013:
Der Rundfunkbeitrag 07.2013 bis 09.2013 sollte zu dieser Zeit fällig sein.
Donnerstag, 06.06.2013:
Ich erhalte an diesem Tag die schriftliche Bestätigung des Widerrufs der Einzugermächtigung für den Rundfunkbeitrag.
Montag, 27.05.2013
Ich beginne mit dem ersten Schritt meines Widerstandes und Widerrufe meine Einzugsermächtigung.
Das geht so einfach per Mail. Zur Sicherheit noch an eine zweite eMailadresse eines Freundes senden mit der Bitte um dauerhafte Speicherung, falls es ob des Widerrufes zu einem rechtsstreit kommt. 😉